Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
01 Allgemeines
01.1 Durch den Besuch und durch die Nutzung der Internetseite "bewerta" sowie aller anderen hier angebotenen Produkte und Dienstleistungen, des Service-Angebotes von Marcus Andreas Monsieur (im folgenden „Bewerta“ genannt) werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Erklärungen zum Datenschutz Vertragsbestandteil.
02 Auftragserteilung und Fahrzeugangaben
02.1 Alle Aufträge und Dienstleistungen werden durch den Auftraggeber, über die Webseite "bewerta" an Bewerta erteilt.
02.2 Die Auftragserfüllung erfolgt durch Zusendung der Ergebnisse, der jeweiligen Aufträge und Dienstleistungen per E-Mail an den Auftraggeber.
02.3 Bei bestimmten auf "bewerta" angebotenen Dienstleistungen sind zur Auftragsbearbeitung, Abwicklung und Auftragserfüllung technische Angaben zum Fahrzeug (Fahrzeugdaten)
sowie Angaben zum Fahrzeugzustand erforderlich. Diese Informationen werden Bewerta durch den Auftraggeber der Dienstleistung per Webformular/Eingabeformular über die Webseite "bewerta" zur Verfügung gestellt.
02.4 Bei jeder Anfrage, Bestellung, Beauftragung einer Dienstleistung über die auf "bewerta" bereitgestellten Webformulare/Eingabeformulare sowie bei jeder abgebrochenen Anfrage, Bestellung oder Beauftragung einer Dienstleistung, speichert Bewerta die übermittelten Daten. Diese Daten sind zur Erfüllung der Dienstleistungen erforderlich. Informationen über Art und Umfang der gespeicherten Daten, entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.
02.5 Der Auftraggeber garantiert, dass die bei Auftragserteilung gemachten Angaben zum Fahrzeug (Fahrzeugdaten), der Wahrheit entsprechen und richtig sind. Fehlerhafte Angaben – ob gewollt oder ungewollt – können das Ergebnis der Dienstleistung beeinflussen oder verfälschen.
03 Datenquellen und externe Datenbanken
03.1 Bewerta greift für seine Dienstleistungen auf eigene Datenbanken sowie externe - nicht eigene Datenbanken und Quellen zurück.
Dazu zählen u.a. Internet Datenbanken, Datenbank – Hosts, Webseiten, Ki Modelle sowie anderen Quellen, die von Bewerta zur Auftragsbearbeitung, Erstellung und Erfüllung der Dienstleistungen genutzt werden.
03.2 Bewerta übernimmt keine Gewähr für eigene Daten sowie Daten aus externen Datenbanken hinsichtlich der Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der Daten.
Alle ermittelten Daten, Werte und Auskünfte sind ohne Gewähr. Es besteht kein Anspruch und keine Garantie auf Richtigkeit.
04 Gewähr, Haftung und Plausibilitätsprüfung
04.1 Die durch Bewerta ermittelten Werte und Daten sind lediglich Schätzwerte und stellen keine Garantie, für den tatsächlichen Wert (Marktwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, Wiederherstellungswert, Restwert, Händlereinkaufswert, Händlerverkaufswert, Preis) eines Fahrzeugs oder den zu erzielenden Verkaufspreis dar.
04.2 Die Daten und Werte werden durch den Einsatz eigener Datenbanken, externen Datenbanken, Data Mining, KI Modelle im Internet sowie durch Vergleichsrecherchen und Marktbeobachtung ermittelt. Dabei greift Bewerta auch auf Informationsangebote und Webseiten dritter zu.
04.3 Sowohl bei Informationen/Daten aus eigenen Besitz, als auch bei Informationen/Daten von dritten gilt, dass keine Gewähr hinsichtlich der Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit, der Informationen durch Bewerta übernommen wird. Die ermittelten Werte, Preise und Auskünfte werden je nach Dienstleistung, Personalverfügbarkeit und Personalauslastung durch Experten (Gutachter oder Sachverständige) bearbeitet, erstellt und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
04.4 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Dienstleistungen und Auskünfte auf Daten und Angaben basieren, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können das Ergebnis der Dienstleistung beeinflussen. Für die Eingabe der Fahrzeugdaten über die Internetseite "bewerta" per Webformular/Eingabeformular sowie Prüfung auf Richtigkeit und Plausibilität, ist der Auftraggeber verantwortlich. Eine Überprüfung der Fahrzeugdaten auf Plausibilität durch Bewerta erfolgt nur, wenn ausreichend aktuelles und gut aufgelöstes Bildmaterial (Fotos) zur Verfügung gestellt werden. Für eine Plausibilitätsprüfung der Fahrzeugdaten sind neben aktuellen Fotos vom Fahrzeug (Außenbilder & Innenansichten) weitere Fotos erforderlich. Dazu zählen Fotos der Fahrgestellnummer/Fahrzeugidentifikationsnummer am Fahrzeug. Fotos vom Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2. Vom Auftraggeber eingereichte Unterlagen, Daten und Fotos werden auf erkennbare Plausibilität geprüft. Eine darüber hinausgehende technische, forensische oder rechtliche Prüfung der Echtheit oder Vollständigkeit ist nicht Bestandteil unserer Online-Dienstleistungen.
04.5 Auch nach einer durchgeführten Plausibilitätsprüfung können fehlerhafte Daten, Manipulationen seitens des Auftraggebers, Fehl-Schätzungen, Fehleingaben, Tippfehler, unrichtige Werte oder falsche Auskünfte nicht ausgeschlossen werden. Für die Richtigkeit der ermittelten Ergebnisse, Daten, Preise, Werte und Auskünfte übernimmt Bewerta keine Gewähr und keine Haftung.
04.6 Bei den auf "bewerta" angebotenen Online-Dienstleistungen Kurzbewertung und Kurzgutachten erfolgt keine Besichtigung oder technische Untersuchung des Fahrzeugs durch Bewerta. Eine Zustandsprüfung direkt am Fahrzeug findet nicht statt. Bei Online Oldtimer-Youngtimer Kurzbewertungen sowie Online Oldtimer-Youngtimer Kurzgutachten wird darüber hinaus, die Zustandsnote (Note 1 bis 5) sowie alle anderen Fahrzeugdaten vom Auftraggeber per Webformular/Eingabeformular über die Webseite "bewerta" zur Verfügung gestellt. Liegen ausreichend aktuelle und gut aufgelöste Fotos des Fahrzeugs vor, überprüft Bewerta die vom Auftraggeber angegebene Zustandsnote und den angegebenen Fahrzeugzustand auf erkennbare Plausibilität. Bei erkennbaren Abweichungen zwischen der angegebenen Zustandsnote und dem auf den Fotos erkennbaren Fahrzeugzustand behält sich Bewerta das Recht vor, das Fahrzeug einer anderen Zustandsnote zuzuordnen oder die Zustandsnote entsprechend anzupassen. Änderungen der Zustandsnote werden in der Kurzbewertung bzw. im Kurzgutachten entsprechend vermekt.
04.7 Bewerta erstellt seine Dienstleistungen sorgfältig auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Fahrzeugdaten, Informationen sowie der zur Verfügung gestellten Fotos. Dennoch können Fehleinschätzungen, Fehleingaben, Tippfehler, unrichtige Angaben oder Manipulationen seitens des Auftraggebers sowie unvollständige oder falsche Auskünfte nicht ausgeschlossen werden. Für die Richtigkeit der ermittelten Ergebnisse, Daten, Preise, Werte und Auskünfte übernimmt Bewerta keine Gewähr und keine Haftung. Bewerta und seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für Folgen oder Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten aus der Nutzung der erbrachten Dienstleistungen entstehen könnten. Insbesondere besteht keine Haftung für Mindererlöse, Gewinnverluste oder Fehlentscheidungen auf Grundlage der erteilten Auskünfte oder Bewertungen. Die Nutzung der Dienstleistungen erfolgt auf eigene Verantwortung des Auftraggebers.
04.8 Sollte der Auftraggeber die Richtigkeit der ermittelten Daten, Werte oder Auskünfte als fehlerhaft betrachten, ist Bewerta unverzüglich zu informieren. Bewerta wird die betreffende Dienstleistung anschließend überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Sollte der Auftraggeber auch nach einer Überprüfung oder Korrektur weiterhin Zweifel an den ermittelten Daten, Werten oder Auskünften haben, kann nach Absprache eine Stornierung des Auftrags sowie eine Rückerstattung erfolgen.
05 Bildmaterial (Fotos) Übermittlung und Nutzungsrechte
05.1 Der Auftraggeber kann bei bestimmten Dienstleistungen Bewerta aktuelles Bildmaterial (Fotos) zum Fahrzeug per E-Mail übermitteln. Oder einen Link zum Download der Fotos mitteilen.
05.2 Der Auftraggeber garantiert, dass die Fotos kein fremdes Urheberrecht verletzen und das das Urheberrecht der Fotos, der Auftraggeber besitzt.
Der Auftraggeber erteilt Bewerta, die Genehmigung das bereitgestellte Bildmaterial zu bearbeiten, zu verändern und zu kopieren.
05.3 Der Auftraggeber haftet bei Verletzungen des Urheberrechts und/oder bei Manipulation des Bildmaterials für Schadenersatzansprüche, die gegenüber Bewerta durch Nutzung, Verwendung, Veränderung oder Weitergabe des Bildmaterials entstehen könnten vollumfänglich.
05.4 Das Bereitstellen von Fotos ist optional und nicht zwingend für jede Dienstleistung erforderlich. Ausnahme sind Dienstleistungen für die zur Auftragserfüllung Bildmaterial erforderlich ist. Ob Bildmaterial erforderlich ist, kann aus der Beschreibung der jeweiligen Dienstleistung entnommen werden. Zusätzlich erhält der Auftraggber bei Auftragserteilung eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen zum erforderlichen Bildmaterial. Auf Basis von Bildmaterial kann Bewerta den Fahrzeugzustand, die Ausstattung, die Originalität sowie weitere Fahrzeugmerkmale besser beurteilen. Dadurch ist insgesamt eine genauere Bewertung und Einschätzung bei den angebotenen Dienstleistungen möglich.
05.5 Die Anzahl der Fotos, die an Bewerta übermittelt werden können, ist je nach Dienstleistung verschieden. Bei der Kurzbewertung sind es maximal 13 Fotos. Beim Kurzgutachten sind es maximal 20 Fotos.
05.6 Welche Fotos und Ansichten empfohlen werden, ist der jeweiligen Beschreibung der Dienstleistung zu entnehmen. In der Regel sind Fotos von Front, Heck, Seiten, Innenraum, Sitze, Cockpit, Tachometer, Kofferraum, Motorraum, Fahrgestellnummer FIN am Fahrzeug und die letzten TÜV/HU Berichte zu empfehlen. Für Versicherungs- und/oder behördliche Zwecke sind zusätzlich Fotos von der Zulassungsbescheinigung mit Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) einzureichen und das Kennzeichen sowie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) anzugeben.
05.7 Der Auftraggeber kann Bildmaterial (Fotos) an die E-Mail Adresse bilder@bewerta.de senden (oder alternativ einen Link zum Download mitteilen). Als Bildformat bitte ausschließlich JPEG (jpg). Dateigröße bis 7 MB pro Bild in guter Auflösung (mindestens 4 MP). Bei geringerer Auflösung oder zu kleinen Fotos kann eine ausreichende Prüfung und Beurteilung nur eingeschränkt erfolgen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, das erforderliche sowie ausreichend gut aufgelöstes Bildmaterial zur Verfügung zu stellen.
05.8 Der Auftraggeber erteilt Bewerta die Genehmigung, das Bildmaterial kostenlos und zeitlich unbegrenzt auf der Webseite "bewerta" sowie auf anderen Webseiten, und Social Media Webseiten zu nutzen und zu veröffentlichen. Der Auftraggeber erteilt "bewerta" bzw. Bewerta vertreten durch Marcus Andreas Monsieur außerdem uneingeschränkte Nutzungsrechte ohne räumliche, zeitliche und inhaltliche Beschränkungen am übermittelten Bildmaterial.
05.9 Ist der Auftraggeber gegen eine Verwendung des Bildmaterials durch Bewerta, ist der Auftraggeber verpflichtet, Bewerta darüber unmittelbar per E-Mail zu informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich die gesendete E-Mail dauerhaft als Nachweis zu speichern. Bewerta sendet daraufhin eine Bestätigung über den Erhalt der E-Mail an den Auftraggeber. Auch diese E-Mail ist als Nachweis dauerhaft durch den Auftraggeber zu speichern.
06 Rechte an den Daten
06.1 Die Rechte an den den Daten und Recherche-Ergebnissen verbleiben bei dem Datenbankhersteller, Webseite bzw. bei der Informationsquelle welche für die jeweilige Dienstleistung genutzt wurde. Im allgemeinen gelten die Urheberrechte des Datenbankherstellers, die zu beachten sind. Eine gewerbliche weitere Veröffentlichung oder Verwertung, der Daten oder Recherche-Ergebnisse bedarf der Genehmigung des Datenbankherstellers.
07 Auftragsabwicklung & Auftragserfüllung
07.1 Bewerta bemüht sich Dienstleistungen so schnell wie möglich, dem Auftraggeber per E-Mail zur Verfügung zu stellen.
Fahrzeugbewertungen, Kurzbewertungen und Kurzgutachten werden deshalb unverzüglich nach absenden des Webformulars/Eingabeformulars bearbeitet.
07.2 Die Bearbeitungsdauer bis zur Lieferung der Fahrzeugbewertung, Kurzbewertung oder Kurzgutachten richtet sich danach, ob und wann Bildmaterial zum Fahrzeug eingereicht wird.
Der Auftraggeber kann Bewerta innerhalb von 48 Stunden nach absenden des Webformulars/Eingabeformulars, Bildmaterial zur Verfügung stellen. Bildmaterial wird durch Bewerta ausgewertet und in die Fahrzeugbewertung, Kurzbewertung, Kurzgutachten eingefügt. Die Zusendung der Ergebnisse erfolgt spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Zahlungseingang.
07.3 Bewerta liefert Fahrzeugbewertungen, Kurzbewertungen, Kurzgutachten sowie andere Dienstleistungen nur aus, wenn diese vollständig bezahlt wurden. Die Bezahlung erfolgt über die auf der Webseite angebotenen Zahlungsarten. Wenn Sie als Auftraggeber, die Online-Zahlungsarten auf unserer Webseite nicht nutzen, ist der Betrag innerhalb von 7 Tagen per Banküberweisung zu bezahlen.
07.4 Der Auftraggeber erhält unmittelbar nach absenden des jeweiligen Webformulars/Eingabeformulars per E-Mail eine Zusammenfassung der Fahrzeugdaten. Fehlerhafte oder vergessene Angaben zum Fahrzeug, bitten wir zu korrigieren bzw. zu ergänzen und uns darüber in Kenntnis zu setzen.
7.5 Der Auftraggeber hat das Recht bereits eingereichte Aufträge kostenfrei zu stornieren.
08 Zahlungsarten & Rechnung
08.1 Je nach Dienstleistung stehen unterschiedliche Zahlungsarten zur Verfügung. Dazu zählen u.a. Online Zahlungen per Paypal, Banküberweisung und Klarna. Bei Lastschrift oder Zahlungen per Kreditkarte, ist auf eine ausreichende Deckung zu achten. Kommt es zu Rücklastschriften oder Charge Backs entstehen Bewerta dadurch Kosten. Die Kosten die durch Rücklastschriften oder Charge Backs Bewerta entstehen, trägt der Auftraggeber.
8.2 Alle Preise stellen Endpreise dar.
8.3 Versandkosten entfallen, da das Ergebnis der Dienstleistungen kostenlos per E-Mail übertragen wird.
8.4 Für die Nutzung jeder der angebotenen Dienstleistungen erhält der Auftraggeber eine Rechnung, diese wird per E-Mail zugesendet.
Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.
09 Leistungshindernisse
09.1 Bei Eintritt höherer Gewalt oder bei durch die technische Nicht-Verfügbarkeit von Informations-Zulieferern, Datenbanken und Datenbank Hosts und Telekommunikations – Dienstleistern zu vertretenden Verzögerungen bzw. Unterbrechungen in der Weitergabe von Informationen verzögert sich die Bearbeitungsdauer. Für Folgen, die sich aus einer dadurch verzögerten Bearbeitungszeit ergeben, übernimmt der Bewerta keine Haftung und trägt zudem keine Ausfallentschädigung.
10 Schadensersatzansprüche
10.1 Weiterhin sind Schadensersatzansprüche jeglicher Art, die den Auftraggeber durch unsere Produkte und Dienstleistungen entstehen könnten, gegenüber Bewerta wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln gegen Bewerta oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt.
11 Unerlaubtes verwenden von Daten
11.1 Bei einer Verwendung der ermittelter Daten, die gegen das Urheberrecht verstoßen sind wir im Interesse unserer Datenbankanbieter und Quellen gehalten, die Ausgabe weiterer Informationen zu beenden und vom Auftrag zurückzutreten. Die bei Fahrzeugbewertungen, Kurzbewertungen, Kurzgutachten ausgestellten Zertifikate und Wert-Zertifikate (PDF-Dokumente) sowie alle anderen Daten und Auskünfte, dürfen in keiner Weise verändert, bearbeitet oder ohne ausdrückliche und schriftliche Genehmigung durch Bewerta kopiert werden.
11.2 Das einstellen und veröffentlichen der unveränderten Zertifikate im Internet sowie das anfertigen von Kopien/Ausdrucke für Behörden, Gerichte, Versicherungen und anderen Institutionen, ist ohne Genehmigung und unter Beachtung des Copyrights gestattet.
12 Erfüllungsort
12.1 Erfüllungsort der Dienstleistung ist Krefeld.
13 Gerichtsstand
13.1 Soweit gesetzlich zulässig ist ausschließlicher Gerichtsstand in Krefeld.
14 Anwendbares Recht
14.1 Alle Verträge unterliegen deutschem Recht.
15 Widerrufsbelehrung - Widerrufsrecht
15.1 Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Marcus Andreas Monsieur
Marktstraße. 348
47804 Krefeld
Telefon: 015754154998
E-Mail: service@bewerta.de
Kontaktformular: https://www.bewerta.de/kontakt
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
15.2 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen haben, nachdem der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch diese Zustimmung sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
16 Widerrufsfolgen
16.1 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Haben Sie verlangt, dass wir während der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.
Stand der AGB und Widerrufsbelehrung:
