Ethikrichtlinie & Gutachtergrundsätze von Bewerta

von bewerta.de | Letzte Aktualisierung:

Diese Ethikrichtlinie beschreibt die berufsethischen Grundsätze und Qualitätsstandards, nach denen Bewerta Gutachten erstellt, Bewertungen vornimmt und mit sensiblen Daten umgeht.

Unser Gutachter Grundprinzip und Qualität-Standards:

Als Gutachter verpflichten wir uns, sich an bestimmte Kernprinzipien und Standards zu halten. Wir orientieren uns an den Leitlinien, Ethik und Empfehlungen des DGuSV .

Die Abkürzung DGuSV lautet: Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband . Die Berufsethik eines Gutachters wird demnach primär von drei wichtigen Säulen getragen.

  1. Objektivität
  2. Integrität
  3. Vertraulichkeit

Objektivität: Unser oberstes Gebot ist es, unvoreingenommen, unparteiisch und neutral zu agieren. Unsere Einschätzungen und Gutachten basieren stets auf nachvollziehbaren, im besten Fall auf beweisbaren Daten und Informationen.

Integrität: Wir verpflichten uns, ehrlich, transparent und verantwortungsbewusst zu handeln. Das bedeutet auch, Aufträge abzulehnen, die unsere Sachkenntnisse übersteigen. Wir lehnen auch Aufträge ab, die auf eine unzureichende oder unglaubwürdige Datenlage deuten. Für uns hat Glaubwürdigkeit höchste Priorität. Denn dadurch schützen wir nicht nur uns, sondern auch den Auftraggeber und Dritte.

Vertraulichkeit: Alle Daten und Informationen, die uns im Rahmen der Gutachtertätigkeit anvertraut werden, sind vertraulich und werden mit größter Diskretion behandelt. Zum Schutz dieser Daten und Informationen werden Sicherheitsmaßnahmen, wie Verschlüsselung (SSL/TLS) und passwortgeschützte Datenbanken eingesetzt.


Bewerta Gutachten: Inhaltliche und formale Anforderungen

In einem Kfz-Gutachten müssen alle Daten, Informationen, Bewertungen und Berechnungen in geordneter Form dargestellt und begründet werden.

Das Gutachten sollte dabei für jeden – ganz gleich ob Laien oder Experten – verständlich und nachvollziehbar sein. Bei den inhaltlichen und formalen Anforderungen an ein Gutachten richten wir uns nach den Vorgaben der Gerichte und des Instituts für Sachverständigenwesen (IfS).

Demnach müssen Gutachten logisch aufgebaut, übersichtlich gegliedert und auf das Wesentliche reduziert sein. Alle dargelegten Ergebnisse und Schlussfolgerungen müssen begründet und nachvollziehbar sein. Das Gutachten muss Klarheit, Unparteilichkeit und methodische Folgerichtigkeit aufweisen.

Unsere Normen und Werte:

  1. Individuelle, persönliche und unabhängige Anwendung der Sachkunde
  2. Datenbankgestützte Bewertung (Big Data)
  3. Transparenz und Nachvollziehbarkeit
  4. Unparteilichkeit
  5. Ergebnisorientierung
  6. Entscheidungsgrundlage für den Auftraggeber und/oder einen Dritten